A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W

Nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs

Bei nichttextilen Bestandteilen tierischen Urpsrungs handelt es sich um Komponenten, die nicht aus Textilfasern bestehen. 

In Gang gesetzt wurde diese Kennzeichnungspflicht durch Tierschützer, die als Ziel vorsehen, bestimmte Bestandteile oder Füllungen zu kennzeichen, ohne direkte Angaben zum Material zu geben. Das bedeutet, dass der Begriff sowohl Fell, Federn, Knöpfe aus Horn/Perlmutt oder Lederpatches umschließen kann. Die Angabe, dass es sich lediglich um "Leder" oder "Daunen" handelt, reicht nicht mehr aus. 

Bei Jeanshosen wird in einigen Fällen ein Lederpatch mit dem Hersteller-Logo am Hosenbund produziert, welches als solch nichttextiler Bestandteil tierischen Ursprungs fungiert. Dies soll darauf hinweisen, dass das Produkt - selbst auch in geringen Mengen - Komponenten aus tierischem Ursprung enthält.